Wir sind jederzeit für Sie erreichbar:
0381 808 754 01
Was tun, wenn ein Mensch stirbt?
In den ersten Stunden nach einem Todesfall scheint vieles gleichzeitig wichtig zu sein. Gedanken, Gefühle und organisatorische Fragen treffen aufeinander.
Sie dürfen einen Moment innehalten. Es gibt nur wenige Dinge, die wirklich jetzt erledigt werden müssen.
Rufen Sie eine Ärztin oder einen Arzt an. Diese oder dieser muss den Tod der verstorbenen Person offiziell feststellen und stellt eine Todesbescheinigung aus. Erst wenn diese Bescheinigung ausgestellt ist, darf das Bestattungsinstitut den oder die Verstorbene abholen. Wenn die hausärztliche Praxis gerade geschlossen ist, erreichen Sie unter 116 117 den ärztlichen Bereitschaftsdienst.
In Kliniken, Pflegeheimen oder Hospizen wird das ärztliche Personal im Regelfall durch das Haus informiert.
Rufen Sie das Bestattungsinstitut an. In diesem Telefonat besprechen wir die nächsten Schritte. Wir erfragen erste Daten und schauen mit Ihnen gemeinsam nach zwei Terminen. Der erste Termin klärt, wann und wo wir die oder den Verstorbene/n abholen dürfen. Der zweite Termin setzt den Zeitpunkt für ein persönliches Gespräch fest.
Innehalten. In Mecklenburg Vorpommern dürfen Verstorbene in der Regel bis zu 36 Stunden am Sterbeort verbleiben. Sie dürfen sich diese Zeit nehmen. Einigen Menschen tut es gut, eine Kerze anzuzünden oder ein Fenster zu öffnen. Vielleicht möchten Sie etwas ungestörte Zeit mit der verstorbenen Person verbringen oder Fotos anschauen, vielleicht möchten Sie mit einem Spaziergang kurz Abstand schaffen. Manche Familien laden Nachbarinnen und Freunde ein.
Was auch immer sich in diesem Moment richtig anfühlt, tun Sie es.
Hier finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten Fragen und Dokumente, die für die Organisation der Bestattung wichtig sind:
Was doch mal anders sein kann
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Manchmal tritt ein Todesfall besonders plötzlich ein oder die Todesursache ist zunächst nicht eindeutig. In solchen Fällen werden Polizei und Staatsanwaltschaft hinzugezogen, um die Umstände des Todes zu klären.
Für die Bestattung bedeutet das meistens, dass sich der Ablauf um einige Tage verzögert. Ist die Klärung der Todesumstände doch etwas komplexer, kann vor der Bestattung eine Obduktion angeordnet werden.
Uns ist bewusst, dass diese Situation besonders belastend sein kann. Wir begleiten Sie durch die nächsten Schritte und stehen Ihnen jederzeit für Fragen und Gespräche zur Verfügung.
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Manche Abschiede kommen zu einer Zeit, zu der noch gar nicht ans Abschiednehmen gedacht wurde. Wenn ein Kind oder ein junger Mensch stirbt, bleibt eine Zukunft zurück, die noch voller Möglichkeiten war.
Dann darf vieles sein: Trauer, Wut, Liebe, Ratlosigkeit, Erinnerungen und die Suche nach einem Weg, miteinander Abschied zu nehmen. Wir geben Ihnen dafür Zeit und Raum und begleiten Sie, ohne vorzugeben, wie dieser Abschied aussehen muss.
Vielleicht möchten Geschwister etwas gestalten. Vielleicht möchten Freundinnen und Freunde oder eine Schulklasse dabei sein. Wir schaffen gemeinsam einen ganz persönlichen Rahmen und finden heraus was zu Ihrem Kind und zu Ihnen passt.
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Sternenkinder sind Kinder, die vor oder kurz nach der Geburt versterben. Auch wenn nicht für jedes Sternenkind eine Bestattungspflicht besteht, haben Sie als Eltern immer das Recht, sich von Ihrem Kind zu verabschieden und es zu bestatten.
Der Tod eines Kindes, das nur so kurze Zeit bei Ihnen war, kann sich sehr einsam anfühlen. Vielleicht haben Sie Ihr Kind schon lange erwartet, von ihm erzählt und ihm einen Namen gegeben. Und vielleicht waren Sie die einzigen Menschen, die Ihr Kind überhaupt kennenlernen durften.
Ihr Verlust ist nicht unsichtbar. Ihr Kind ist Teil Ihrer Geschichte und darf seinen Platz bekommen. Wir sind für Sie da und begleiten Sie bei Ihrem ganz persönlichen Abschied.
Welcher Abschied passt für uns?
Die Möglichkeiten rund um eine Bestattung sind heute vielfältiger denn je. Das kann bereichernd sein – und gleichzeitig Entscheidungen nicht immer leichter machen.
Mit folgenden Fragen und Denkanstößen möchten wir etwas Übersicht schaffen und Ihnen einen Leitfaden an die Hand geben.
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Vielleicht möchten Sie noch einmal Zeit mit dem verstorbenen Menschen verbringen, ihn sehen oder berühren. Eine offene Abschiednahme kann Ihnen dafür einen geschützten Rahmen geben.
Wenn Sie möchten, können Sie sich auch bei der Verstorbenfürsorge beteiligen. So können Sie den Abschied aktiv mitgestalten – in dem Maß, das sich für Sie richtig anfühlt.
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Ein Abschied kann ganz persönlich im kleinen Kreis stattfinden oder Raum für viele Menschen bieten. Auch eine Trennung von Trauer- oder Lebensfeier und Beisetzung ist möglich – etwa eine größere Feier und eine anschließende Beisetzung im engsten Kreis.
Überlegen Sie, wer dabei sein soll und welcher Rahmen sich für Sie und den verstorbenen Menschen richtig anfühlt.
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Die Wahl der Bestattungsart und des Ortes kann ganz unterschiedliche Gründe haben. Vielleicht gibt es einen besonderen Ort oder eine familiäre Verbundenheit.
Ob Sarg oder Urne, Friedhof, Bestattungswald, Seebestattung oder eine andere Form – auch die Frage, wie und wie oft Sie den Ort später besuchen möchten, darf bei der Entscheidung eine Rolle spielen.
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Manche Dinge gehören für Sie vielleicht ganz selbstverständlich zum verstorbenen Menschen – ein Ehering, ein Kuscheltier oder ein anderer persönlicher Gegenstand. Andere Erinnerungsstücke möchten Sie vielleicht mit nach Hause nehmen oder zu etwas Neuem werden lassen, zum Beispiel zu einem Erinnerungsstück aus einem Fingerabdruck.
Auch darüber dürfen Sie entscheiden: Was soll den verstorbenen Menschen begleiten und was möchten Sie als Erinnerung bei sich behalten?
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Eine Trauerfeier kann von vielen Menschen mitgestaltet werden. Vielleicht hält ein Familienmitglied einen Teil der Rede, Freundinnen oder Freunde suchen ein Musikstück aus oder jemand bringt Blumen mit. Auch Kolleginnen, Nachbarn oder andere Menschen aus dem Umfeld können ihren Platz finden.
Genauso darf es Dinge geben, die Sie lieber abgeben möchten. Sie entscheiden, was Sie selbst übernehmen möchten und wobei Sie Unterstützung brauchen.